VERLOREN

Wenn Sie etwas verloren haben und bei uns im Fundbüro (Gemeindehaus, Gesellschaft) nicht fündig geworden sind, können Sie sich beim nationalen Fundservice Schweiz unter www.easyfind.ch erkundigen.

 

GEFUNDEN

Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, den Fund an geeigneter Stelle anzuzeigen.

In Langnau am Albis gefundene Gegenstände, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Langnau am Albis abgegeben werden.

Wer eine Sache in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern (ZGB Art. 720ff).

Z.B. Fundgegenstände in öffentlichen Fahrzeugen (Bahn, Bus) sind an einem Bahnhof oder dem ZVV abzugeben.

Fundgegenstände, deren Eigentümer nicht ermittelt werden konnte, können vom Finder frühestens nach drei Monaten innert Jahresfrist abgeholt werden (ausgenommen sind Diebesgut und personifizierte Gegenstände, z.B. Handy, Schlüssel usw.). Nach einem Jahr wird angenommen, dass der Finder darauf verzichtet und die Fundgegenstände werden, wenn möglich veräussert. Der Erlös wird einer wohltätigen Organisation gespendet.

 

Verlorene oder gefundene Tiere

Schweizerische Tiermeldezentrale stmz:

Fundmeldungen Hunde, Katzen, Vögel, Nagetiere, Reptilien, Haustiere Schweiz

Zugehörige Objekte