Ein Antrag kann gerne mit nachstehendem Link gestellt werden.
Die Steuererklärung ist bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen (beachten Sie die erfassten Angaben auf der zugestellten Steuererklärung, für selbständige Personen gilt eine Frist bis Ende September).
Damit auf eine Fristverlängerung eingetreten werden kann, ist eine solche vor Ablauf der vorgegebenen oder verlängerten Frist zu stellen.
Eine Frist kann bis längstens 30. November des laufenden Jahres gewährt werden.
Bei Neuzuzug bzw. Wegzug und Todesfällen gelten besondere Fristen. Kontaktieren Sie dazu bitte das Gemeindesteueramt (044 713 55 50).