Auf ein Gesuch kann eingetreten werden, wenn dieses vor Ablauf der ordentlichen Einreichefrist, d.h. bis 31. März 2024 oder vor Ende einer bereits verlängerten Frist beim Gemeindesteueramt gestellt wird. Eine Frist kann bis längstens 30. November 2024 gewährt werden. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.

Bei Neuzuzug bzw. Wegzug und Todesfällen gelten besondere Fristen. Kontaktieren Sie dazu bitte das Gemeindesteueramt (044 713 55 50).

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