Die Gemeinden des Kantons Zürich sind gemäss § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22. November 2010 verpflichtet, für ihre Einwohner ein umfassendes Versorgungskonzept für ambulante und stationäre Pflegeleistungen zu erstellen.
Die im Konzept erwähnten Angebote und Dienstleistungen gewährleisten die Pflegeversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Langnau am Albis.
Das vorliegende Konzept Pflegeversorgung wird bei Bedarf ergänzt und die Angebote werden periodisch überprüft und den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen angepasst.
Dieses Konzept dient als Orientierungshilfe für Personen mit Pflege- und/oder Betreuungsbedarf, um sich in kurzer Zeit über das aktuelle Angebot der ambulanten und stationären Pflege der Gemeinde Langnau am Albis informieren zu können.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt