17. September 2020
Das Trinkwasser in Langnau am Albis erfüllt die lebensmittelrechtlichen Anforderungen und kann unbesorgt konsumiert werden.

Die Wasserversorgung Langnau am Albis sichert die Qualität des Trinkwassers mittels regelmässigen Proben und Analysen des Wassers. Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte nicht zuletzt wegen Untersuchungskampagnen der Kantonalen Laboratorien in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen. Die Wasserversorgungen haben darauf reagiert und das Untersuchungsspektrum im Rahmen der Selbstkontrolle auf diese Aspekte erweitert.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat aufgrund der Neubeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weitere Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil auf die Liste der relevanten Metaboliten gesetzt. Damit gilt auch für diese Substanzen der Höchstwert von 0.1 µg/l im Trinkwasser. Trinkwasser mit Rückstandskonzentrationen über diesem Höchstwert erfüllt die Anforderungen an sauberes Trinkwasser nicht. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Trotzdem sind die betroffenen Wasserversorgungen angehalten, Massnahmen zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen und haben dazu gemäss aktueller Weisung des BLV zwei Jahre Zeit.

 

Ergebnisse der Wasserversorgung Langnau am Albis

Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz verpflichtet, das Trinkwasser analytisch zu überwachen. Entsprechend hat das Kantonale Labor Zürich (KLZH) im Juli 2020 an diversen Stellen in unserem Versorgungsgebiet Proben entnommen und im Hinblick auf die acht neuen relevanten Metaboliten überprüft.

Mit Schreiben vom 17. Juli 2020 wurde die Gemeinde Langnau am Albis durch das Kantonale Labor Zürich (KLZH) darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Höchstwerte in keiner Probe überschritten wurden.

Wir haben sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt die Lebensmittelgesetzgebung weiterhin einzuhalten. Die wichtigste Massnahme wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das heisst, Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt und dessen Abbauprodukte im Grundwasser werden allmählich abnehmen.

Wir sind auch weiterhin bestrebt Trinkwasser von bester Qualität an unsere Kunden zu liefern. Die Nutzung von lokalen Grundwasservorkommen ist ein wichtiger Beitrag dazu.

Ansprechperson Gemeinderat Rolf Schatz

Belastung Trinkwassernetz Kanton Zürich

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