2. Dezember 2021
Zu hohe Radonbelastungen erhöhen das Lungenkrebs-Risiko. Die Strahlenschutzverordnung des Bundes verpflichtet deshalb zu Messungen in Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen. In den Gemeindeliegenschaften sind diese Messungen durchgeführt worden. Erfreulicherweise wurde kein Sanierungsbedarf festgestellt.

Der Vollzug der Bundesverordnung liegt beim Kanton Zürich. Die Baudirektion hat 2020 die entsprechenden Messungen im Bezirk Horgen verlangt. Die Messungen muss der Gebäudeeigentümer vornehmen lassen und auch die Messkosten tragen. Für die im Sinne der Verordnung genutzten Gemeindeliegenschaften waren das Fr. 5'746.35 (inkl. MwSt.), verteilt auf die Jahre 2020 und 2021.

Die Dosimeter für die Messung der Radonbelastung wurden in den gemeindeeigenen Räumen für Schule und Kinderbetreuung in den Sommerferien 2020 verteilt. Dabei wird in der Regel im Untergeschoss und im Erdgeschoss gemessen, wobei pro Gebäude mindestens zwei Messstellen eingerichtet wurden. In den Sommerferien 2021 wurden die Dosimeter wieder eingesammelt und von einem Fachlabor ausgewertet. Die beauftragte Fachfirma hat nun den Abschlussbericht vorgelegt.

Erfreulicherweise erreicht der Grossteil der Messungen nicht einmal die Hälfte des Grenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3), der grundsätzlich für alle Räume mit Personenaufenthalt von mehr als 15 Stunden pro Woche gilt. Über diesem Grenzwert lag lediglich ein Werkraum, der weniger als 15 Stunden pro Woche belegt ist. Die Gemeinde Langnau am Albis muss somit aktuell keine Radonsanierungen durchführen.

Ansprechpersonen Gemeinderat Virgil Keller, Mobile 079 678 34 62 und Schulpräsidentin Dora Murer, 044 713 55 39