22. Dezember 2021
Die Massnahmenverschärfungen ab 20.12.2021 bewirken in Langnau:
- Bibliothek nur mit 2-G
- Schliessung Hallenbad für die Öffentlichkeit

Themenübersicht:

ab 20.12.2021

 

Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2-G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel häufiger schwer. Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2-G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die Übernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen beschlossen.
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Bibliothek

Die Bibliothek bleibt offen, allerdings ist der Zugang auf 2-G mit Maskenpflicht beschränkt. Dort, wo bis jetzt in Innenräumen die 3G-Regel gilt, gilt neu 2-G, also Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene. Dies betrifft auch die Bibliotheken.

Neu hat die Bibliothek einen Bücherrückgabekasten. D.h. Sie können ihre ausgeliehenen Medien 7 x 24 Stunden zurückgeben. 

Bücherrückgabe
rechts neben dem Bibliothekseingang

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Hallenbad

Offen für Schulbetrieb, geschlossen für Öffentlichkeit geschlossen bis und mit 2. Januar 2022, ab 3. Januar 2022 wieder offen 

2-G+ bedeutet: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Keinen Test müssen Personen machen, deren vollständige Impfung, Booster oder Genesung weniger als vier Monate her ist. Auch Kinder bis 16 Jahre sind ausgenommen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Schwimmerinnen und Schwimmer sich testen lassen müssten und dies kaum tun werden. Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen wird daher das Hallenbad für die Öffentlichkeit für die die Dauer der Schulweihnachtsferien geschlossen. Ab 3. Januar 2022 ist das Hallenbad für die Öffentlichkeit mit 2-G-+ wieder offen.

Der Schulbetrieb ist von der Schliessung nicht betroffen. Er wird fortgeführt. 

Für Ihr Verständnis danken wir im Voraus bestens.

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Für Sie da - Ihre Gemeinde Langnau am Albis - auch telefonisch oder online   

Auch die Mitarbeitenden der Gemeinde müssen - soweit möglich -  wieder von daheim aus arbeiten. Dadurch sind unsere Schalter mit weniger Personal besetzt. Dafür haben wir mehr Ressourcen für die telefonischen Beratungsgespräche - nutzen Sie dies! Bitte beachten Sie unsere eingeschränkten Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr.

Über die nachfolgenden Links erreichen Sie uns telefonisch oder online:
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ab 20.12.2021

Zugehörige Objekte

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