11. Dezember 2023
Seit 1826 besuchen Langnauer Schülerinnen und Schüler an der Wolfgrabenstrasse den Schulunterricht. Nun steht wieder einmal eine Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes an. Der Gemeinderat hat den notwendigen Kredit von Fr. 2'670'000 bewilligt.

Der Kernbau des Alten Schulhauses wurde 1826 erstellt. Bereits 1842 erfolgte eine bergseitige Erweiterung. 1955 wurde eine umfassende Sanierung vorgenommen. 1990 erfolgte ein weiterer Umbau mit Renovation, unter anderem erfolgte dabei die Aufhebung der bisherigen Wohnungen und die Einquartierung von Musikschule und Schulverwaltung. Heute nutzt die Primarschule Wolfgraben das Gebäude für den Unterricht (Textiles und Technisches Gestalten TTG, Musikalische Grundbildung, Waldkindergarten) vor allem im Erd- und Dachgeschoss. Die gemeinsame Musikschule Adliswil-Langnau am Albis nutzt vor allem Ober- und Dachgeschoss.

Heute steht wieder eine umfassende Sanierung des Gebäudes an. Die Haustechnik muss erneuert werden, ebenso die Oberflächen in diesem intensiv genutzten Schulhaus. Heute fehlt auch der vorgeschriebene hindernisfreie Zugang zu diesem öffentlichen Gebäude. Dafür wird ein Lift und ein hindernisfreies WC eingebaut, letzteres dient auch als separates WC für die Lehrpersonen. Der neue hindernisfreie Zugang ins Gebäude erfolgt über den Nebeneingang, wo die heutige Treppenstufe durch eine Rampe ersetzt wird. Die denkmalpflegerischen Massnahmen wurden in einem Gutachten geklärt und mit einem verwaltungsrechtlichen Vertrag umgesetzt. Danach sind die schützenwerten Bauteile wie z.B. die erhaltenen historischen Wandtäfer sorgfältig wieder in Stand zu setzen. Die Gebäudehülle wurde bereits beim Umbau 1990 soweit möglich wärmegedämmt. Mit der anstehenden Sanierung werden nun auch alle Fenster ersetzt, was eine weitere Verbesserung ermöglicht. Die Fensterläden aus Holz werden soweit möglich renoviert und die übrigen erneuert. Die vorhandenen Gebäudeschadstoffe werden im Zuge der Arbeiten entfernt. Auch die Sicherheit wird verbessert: Brandschutz und Absturzsicherungen werden nach der Sanierung den heutigen Normen entsprechen.

Die vorgeschriebenen Massnahmen z.B. für die hindernisfreie Erschliessung oder bei der Schadstoffsanierung gelten als gebundene Ausgabe. Ebenfalls als gebundene Ausgabe auf Grund früherer Beschlüsse sind die Aufwände für die reine Sanierung der bestehenden Bausubstanz einzustufen. Von den Sanierungskosten von Fr. 2'670'000 sind lediglich rund Fr. 275'000 ungebundene Ausgaben (z.B. für eine Neumöblierung der sanierten Räume). Deshalb liegt die Kreditbewilligung in der Kompetenz des Gemeinderats.

Ansprechperson Ressortvorstand Liegenschaften, Gemeinderat Virgil Keller