23. Dezember 2017
Für den auf das Jahr 2019 vorgeschriebenen Wechsel der Rechnungslegung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) hat der Gemeinderat ver-schiedene Entscheide gefällt.
Bewertung des Verwaltungsvermögens
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2018 das Verwaltungsvermögen aufzuwerten. Damit sollen eine angemessene Selbstfinanzierung und die Offenlegung der wahren Vermögenswerte sichergestellt werden. In der ab März 2018 auf der Gemeindehomepage aufgeschalteten Weisungsbroschüre können die Einzelheiten zu diesem Geschäft eingesehen werden.

Abschreibungsvorgaben
Der Gemeinderat hat vorgesehen, ab der Einführung von HRM2 im Jahr 2019 die Abschreibungen für den steuerfinanzierten Bereich nach dem Mindeststandard und die Gemeindebetriebe Wasser, Abwasser, Abfall und Wärmeverbund nach den Branchenvorgaben zu berechnen.

Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze
Die Aktivierungsgrenze wird wie bisher auf Fr. 50'000 festgelegt. Die Ansetzung dieser Höchst-limite führt dazu, dass Investitionen unter diesem Betrag der Erfolgsrechnung belastet und dadurch sofort abgeschrieben werden. Der gleiche Betrag gilt zwingend auch für die Wesentlichkeitsgrenze (Rückstellungen).

Weitergehende Informationen unter Neues Gemeindegesetz

Ansprechperson Vorstand Finanzen und Steuern, Reto Grau
HRM2
Quelle www.gemeindegesetz.zh.ch