Die Gemeindeversammlung hat folgenden Anträgen zugestimmt: - Genehmigung des Voranschlages 2010 des Politischen Gemeindegutes und Festsetzung des Steuerfusses
Zweckverbände - Revision der Statuten und Vereinbarungen:
- Seewasserwerk TRKL
- Abfallverwertung Bezirk Horgen
- Berufswahlschule Bezirk Horgen (BWS)
- Heilpädagogische Schule Horgen (HPS)
- Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen (SPD)
- Soziales Netz Bezirk Horgen (SNH)
- Schulraumerweiterung für die Schulzentren Im Widmer und Vorder Zelg - Anbau an das Schulhaus Im Widmer, Bauabrechnung
- Gemeindepersonal - Erlass einer Anstellungsverordnung als Ersatz für die Besoldungsverordnung vom 9. Dezember 1999
_________________________________________________________________________
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls in der Form eines Rekurses sind innert 30 Tagen von Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen einzureichen (vgl. § 54 des Gemeindegesetzes). Das Protokoll liegt für die Stimmberechtigten in der Gemeinderatskanzlei ab Donnerstag, 17. Dezember 2009, zur Einsichtnahme auf.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
_________________________________________________________________________