Informationen
- Beschreibung
- Die Gemeindeversammlung hat folgenden Anträgen zugestimmt: - Abnahme der Jahresrechnung 2005 der Politischen Gemeinde - Zweckverband für Sonderschulung im Bezirk Horgen - Neubau Schulhaus Waidhöchi, Horgen - Baukredit - Biblische Geschichte an der Primarschule - Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredits von Fr. 56'700.-- für die Weiterführung des Freifachangebotes - Wahlbüro - Erneuerungswahl der Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2006 - 2010 _______________________________________________________________________ Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen. Begehren um Berichtigung des Protokolls in der Form eines Rekurses sind innert 30 Tagen von Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen einzureichen (vgl. § 54 des Gemeindegesetzes). Das Protokoll liegt für die Stimmberechtigten in der Gemeinderatskanzlei ab Donnerstag, 15. Juni 2006, zur Einsichtnahme auf. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Dokumentationen:
- Voraussetzungen
- Die Gemeindeversammlung umfasst alle Stimmberechtigten der Gemeinde. Sie findet jährlich mindestens zwei Mal statt (jeweils im Juni und im Dezember, in der Regel am zweiten Donnerstag des Monats).